Unsere Leistungen

Die Schuldnerberatungsstelle SCHULDENSTOPPER gibt als gemeinnützige Unternehmergesellschaft Hilfestellungen zur Überwindung der Ver-/Überschuldungssituation, um den betroffenen Menschen wieder die uneingeschränkte Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben zu ermöglichen und den negativen Folgen von Verschuldung bzw. Überschuldung wie Verarmung zu begegnen.

Die Schuldner- und Insolvenzberatung umfasst die Aufklärung der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse eines Schuldners und seiner Familie mit dem Ziel, die Ver-/Überschuldung zu überwinden.

Stellt sich bei der Beratungsaufnahme heraus, dass nur eine Verbraucherinsolvenz die Entschuldung dauerhaft bewirken kann, beraten wir über die Möglichkeiten einer Befreiung von den Schulden und unterstützen auf Wunsch bei der Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Die Verbraucherinsolvenz ermöglicht es natürlichen Personen, die zahlungsunfähig überschuldet sind, wie eine Firma Insolvenz zu beantragen und auf diese Weise von den Schulden befreit zu werden.

Die Insolvenzordnung (InsO) sieht vor, dass vor dem gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern versucht wird. Dies muss unter Beteiligung einer geeigneten Stelle erfolgen. Zu diesen geeigneten Stellen gehört der SCHULDENSTOPPER. Scheitert der Versuch der Einigung mit den Gläubigern, unterstützen wir, wenn dies gewünscht wird, bei der Antragstellung für die (Rest-)Schuldbefreiung und bereiten alle Anträge für Sie unterschriftsreif vor. Im gerichtlichen Insolvenzverfahren muss, nach derzeitiger Rechtslage sechs Jahre lang, das Einkommen oberhalb des Pfändungsfreibetrag (derzeit für einen Alleinstehenden immerhin 1.073,88 Euro im Monat) an die Gläubiger verteilt werden. Nach den sechs Jahren (sogenannte Wohlverhaltensphase), werden vom Insolvenzgericht „alle Schulden erlassen“, dass heißt der Schuldner von den restlichen Forderungen befreit (Restschuldbefreiung).

Als Grundsätze der Beratung gelten „Vertraulichkeit“, „Freiwilligkeit“ und „Ergebnisoffenheit“. Insbesondere die ersten beiden Punkte sind angesichts der umfassenden Analyse der finanziellen und sozialen Verhältnisse des Schuldners und seiner Familie wichtige Elemente der Beratung.